Besonderheiten bei der Registrierung nach §24a
Sehr verehrte Österreichische Hundehalterinnen und Hundehalter
Jeder Hundehalter wurde im §24a Tierschutzgesetz Österreich verpflichtet , seine Hunde in der 2010 neu geschaffenen staatlichen Datenbank des Gesundheitsministeriums in Wien zusätzlich zur Chippung (mit Rückführungsregistrierung z.B. bei IFTA) neu einzutragen .
Dieses Gesetz des Gesundheitsministeriums in Wien gilt bereits für Tiere ab einem Alter von 3 Monaten, spätestens jedoch beim Halter / Besitzer - Wechsel !
Wichtig !!
Die Registrierungspflicht ist mit empfindlichen Strafen belegt!
Kommt der Halter seiner Registrierungspflicht nicht nach , so können
Bußgelder von 400 €
bis zu 3500 €
Wiederholungsfall bis zu 7500 € verhängt werden !
( Quelle: Kurier 26.04.2011 )
Die Einmeldung Ihres kleinen Lieblings sollte zur Vermeidung von unnötigen teuren Bussgeldern eiligst vorgenommen werden .
Bitte nutzen Sie unseren Registrierungsdienst um Ihr Tier in der Staatlichen Datenbank sofort einzumelden und gleichzeitig unseren Internationalen Premium Rückführungsdienst zu nutzen.
Bitte beachten Sie bei der Registrierung nachfolgend beschriebene Besonderheiten.
Dann steht einer sofortigen erfolgreichen Registrierung nichts im Wege!
Voraussetzungen zur Registrierung nach §24a:
Für eine erfolgreiche Registrierung nach §24a ÖsterreichischesTierschutzgesetz benötigen wir von Ihnen und Ihrem Tier zusätzlich zu den bereits bei uns vorhandenen Daten noch weitere nachfolgend aufgelistete Informationen :
- Nummer eines Lichtbildausweises;
- Ihr Geburtsdatum;
- Haltungsbeginn des Tieres;
- Geburtsland des Tieres;
- Kastriert ja / nein ;
Gebühren / Aufwandsentschädigung:
Wir erheben eine einmalige Aufwandsentschädigung / Gebühr -aus der sich unser Dienst auch ausschliesslich finanziert -
in Höhe von 29,90 € .
Abwicklung über Ifta Partner Tierärzte :
Die gesamte Abwicklung können Sie auch über unsere autorisierten Ifta Tierärzte / Registrierungsstellen gleich in Ihrer Nachbarschaft durchführen .
In diesem Falle wird der IFTA Partnertierarzt die §24a Registrierung mit Ihnen vor Ort verrechnen.
Gerne nennen wir Ihnen den naechsten Ifta / tierregistrierung.at Tierarzt .