Besonderheiten bei der Registrierung nach §24a

Sehr verehrte Österreichische Hundehalterinnen und Hundehalter

Jeder  Hundehalter  wurde im §24a Tierschutzgesetz Österreich verpflichtet ,  seine Hunde in der  2010  neu geschaffenen staatlichen Datenbank des Gesundheitsministeriums in Wien  zusätzlich zur Chippung (mit Rückführungsregistrierung  z.B.  bei  IFTA)   neu  einzutragen .

Dieses Gesetz des Gesundheitsministeriums in Wien  gilt bereits für Tiere ab  einem Alter  von  3 Monaten,  spätestens jedoch beim Halter / Besitzer - Wechsel !

 

Wichtig !!

Die Registrierungspflicht ist mit empfindlichen Strafen belegt!

Kommt der Halter seiner Registrierungspflicht  nicht nach ,  so  können

      Bußgelder                 von        400 €
                                         bis  zu 3500 €  

      Wiederholungsfall    bis  zu 7500 €    
verhängt werden ! 
( Quelle:  Kurier 26.04.2011 )

Die Einmeldung Ihres kleinen Lieblings sollte zur Vermeidung von unnötigen teuren Bussgeldern  eiligst vorgenommen werden .

 

Bitte nutzen Sie unseren Registrierungsdienst um Ihr Tier  in der Staatlichen Datenbank sofort einzumelden und gleichzeitig unseren Internationalen Premium Rückführungsdienst zu nutzen. 
Bitte beachten Sie bei der Registrierung nachfolgend beschriebene Besonderheiten.
Dann steht einer sofortigen erfolgreichen Registrierung nichts im Wege!

 

Voraussetzungen zur Registrierung nach §24a:

Für eine erfolgreiche Registrierung nach §24a ÖsterreichischesTierschutzgesetz  benötigen wir  von Ihnen und Ihrem Tier zusätzlich  zu den bereits bei uns vorhandenen Daten noch weitere nachfolgend aufgelistete Informationen :

  1.  Nummer eines Lichtbildausweises;
  2. Ihr  Geburtsdatum;
  3. Haltungsbeginn des Tieres;
  4. Geburtsland  des Tieres;
  5. Kastriert ja / nein ;

 

Gebühren / Aufwandsentschädigung:   

Wir erheben eine einmalige Aufwandsentschädigung / Gebühr  -aus der sich unser Dienst  auch ausschliesslich finanziert -    
in Höhe  von 29,90 €  .

 

Abwicklung über Ifta Partner Tierärzte :
Die  gesamte Abwicklung können Sie auch über  unsere autorisierten Ifta   Tierärzte / Registrierungsstellen  gleich in Ihrer Nachbarschaft durchführen . 


In diesem Falle wird der IFTA Partnertierarzt   die §24a Registrierung mit Ihnen vor Ort verrechnen.

Gerne nennen wir Ihnen den naechsten   Ifta / tierregistrierung.at   Tierarzt .

 

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