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:: Aussetzen von Haustier ist ein Straftat ::
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Poslal ifta - Støeda, 25 èerven, 2008 - 14:04 CET
Poslal ifta - Støeda, 25 èerven, 2008 - 14:04 CET
Much (dpa/tmn) - Ein lästig gewordenes Haustier auszusetzen, ist nicht einfach herzlos - es ist auch eine Straftat. Darauf macht die Organisation Europäischer Tier- und Naturschutz aus Much (Nordrhein-Westfalen) zum Beginn der Urlaubszeit aufmerksam.
In den Ferienwochen versuchen jedes Jahr immer wieder Halter, ihre Vierbeiner auf diesem Weg loszuwerden. Damit riskieren sie Geldstrafen. Denn ein «in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen» ist nach Paragraf 3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes verboten.
Europäischer Tier- und Naturschutz:www.etn-ev.de/contents/startseite/index.htm
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