Österreich Tierschutzgesetz § 24a

Liebe Österreichische Hundebesitzerinnen & Hundebesitzer!

in Österreich ist zum 01.Juli 2008 eine Novelle 
zum Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht  worden, allgemein auch §24a  genannt. 
(wirksam mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009,  somit endgültig verpflichtend ab 01.01.2010 ! )

IFTA ist vom  Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit offiziell anerkannte Registrierungsstelle !

Alle bei Ifta gemeldeten  Daten werden gemäß §24a mittels unserer vom Ministerium geprüften und zertifizierten  Schnittstelle an die Regierungsdatenbank übertragen !

<FONT size=4>Die Tierregistrierung gemäß §24a ist somit gewährleistet !


Bei der Einmeldung Ihrer §24a Daten über die Tieraerzte oder via  Email  entstehen Ihnen keine Kosten !*
Dies ist ein Service an unseren Kunden!

 

<FONT size=1>*  für die  Einmeldung über andere Medien müsssen wir Ihnen eine Aufwandsentschaedigung von 23,68 € verrechnen.

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