Österreich Tierschutzgesetz § 24a
Liebe Österreichische Hundebesitzerinnen & Hundebesitzer!
in Österreich ist zum 01.Juli 2008 eine Novelle zum Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht worden, allgemein auch §24a genannt.
(wirksam mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009, somit endgültig verpflichtend ab 01.01.2010 ! )
IFTA ist vom Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit offiziell anerkannte Registrierungsstelle !
Alle bei Ifta gemeldeten Daten werden gemäß §24a mittels unserer vom Ministerium geprüften und zertifizierten Schnittstelle an die Regierungsdatenbank übertragen !
<FONT size=4>Die Tierregistrierung gemäß §24a ist somit gewährleistet !
Bei der Einmeldung Ihrer §24a Daten über die Tieraerzte oder via Email entstehen Ihnen keine Kosten !*
Dies ist ein Service an unseren Kunden!
<FONT size=1>* für die Einmeldung über andere Medien müsssen wir Ihnen eine Aufwandsentschaedigung von 23,68 € verrechnen.

